Förderprodukte der KfW-Bank & BAFA
Die KfW-Förderprodukte gibt es
- als direkt ausgezahlten Zuschuss,
- als Kredit oder
- als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Der Kredit mit Tilgungszuschuss ist eine Sonderform, bei der Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Wichtiger Hinweis:
Die Wohngebäude-Zuschuss (Zuschuss 461) wurde vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung hat die Förderung und gesetzliche Standards neu geordnet. Alternativ können Sie Ihr Vorhaben mit dem Programm Wohngebäude–Kredit (261) oder mit der neuen Heizungsförderung finanzieren.
1.1 Der Wohngebäude-Kredit (Kredit Nr. 261)
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sie wollen Haus oder Wohnung energieeffizient bauen oder sanieren? Hier kommt der Förderkredit 261 infrage. Er ist geeignet für Komplettsanierungen und den Kauf eines Effizienzhauses.
- Je Wohneinheit gibt es einen Sanierungszuschuss in Höhe von bis zu 150.000 Euro für ein Effizienshaus.
- Der Tilgungszuschuss liegt zwischen 5 % und 45 %.
- Es sind weitere, zusätzliche Förderungen möglich, zum Beispiel wenn Sie eine Baubegleitung benötigen.
- Den aktuellen effektiven Jahreszins für Sanierung und Kauf entnehmen Sie bitte der Website (s. Button unten).
1.2 Die Heizungsförderung
Förderung der KfW
Die neue Heizungsförderung können Eigentümerinnen oder Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland in Anspruch nehmen. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Immobilien einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz einrichten lassen möchten.
Alle Infos zur Heizungsförderung der KfW und zu Ihrem Antrag auf Förderung finden Sie hier:
1.3 Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)
Förderkredit für Strom und Wärme
Den Förderkredit für Strom und Wärme können Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen. Er ist geeignet für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher, für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr. Den aktuellen effektiven Jahreszins entnehmen Sie bitte der Website.
Alle Infos und den Kreditförderassistenten zur Vorbereitung des Kreditantrags bei Ihrem Bankinstitut finden Sie hier:
Den Förderkredit für Strom und Wärme können Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen. Er ist geeignet für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher, für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr. Den aktuellen effektiven Jahreszins entnehmen Sie bitte der Website.
Alle Infos und den Kreditförderassistenten zur Vorbereitung des Kreditantrags bei Ihrem Bankinstitut finden Sie hier:
1.4 Gesamtauflistung aller Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien
Die Förderprodukte gibt es für den Kauf von bestehenden Immobilien (KfW-Wohneigentumsprogramm, KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile, Baukindergeld), für den Bau oder die Sanierung effizienter Gebäude wie Haus oder Wohnung (Bundesförderung), für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie für altersgerechte Umbauten, Barriere-Reduzierung und Einbruchschutz.
Die vollständige Übersicht mit Weiterverlinkung zu den Details finden Sie hier:
1.5 Gesamtauflistung aller Förderkredite und Zuschüsse für Neubauten
Die Förderkredite gibt es für den Kauf eines Neubaus (KfW-Wohneigentumsprogramm, KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile, Baukindergeld). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht einen Wohngebäude-Kredit und einen Wohngebäude-Zuschuss vor. Auch für die Nutzung erneuerbarer Energien gibt es einen Förderkredit (Strom und Wärme) sowie Zuschüsse (Brennstoffzelle, Ladestation).
Die vollständige Übersicht mit Weiterverlinkung zu den Details finden Sie hier:
Bei Interesse an einem der Förderkredite oder -zuschüsse können Sie weitere Infos auch direkt unter der E-Mail: info@KfW.de erfragen.