Förderprodukte der KfW-Bank & BAFA

Die KfW-Förderprodukte gibt es

  • als direkt ausgezahlten Zuschuss,
  • als Kredit oder
  • als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Der Kredit mit Tilgungszuschuss ist eine Sonderform, bei der Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

Wichtiger Hinweis:

Die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW wurde vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards neu. Wir informieren Sie rechtzeitig über Neuerungen bezüglich der KfW-Förderung.

1.1 Wohngebäude-Zuschuss (Zuschuss 461)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Sie wollen Haus oder Wohnung energieeffizient bauen oder sanieren? Hier kommt der Zuschuss 461 in Frage. Er ist geeignet für Komplettsanierungen, den Bau oder den Kauf eines Effizienzhauses.

Für Sanierungen gibt es einen Sanierungszuschuss in Höhe von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Beim Bau eines Effizienzhauses können Sie einen Bauzuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit erhalten. Es sind weitere, zusätzliche Förderungen möglich, zum Beispiel wenn Sie eine Baubegleitung benötigen.

Alle Infos zum Wohngebäude-Zuschuss finden Sie unter dem folgenden Button:

Wenn Sie nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie einen BAFA-Zuschuss beantragen.

1.2 Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)

Förderkredit für Strom und Wärme

Den Förderkredit für Strom und Wärme können Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen. Er ist geeignet für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher, für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr. Den aktuellen effektiven Jahreszins entnehmen Sie bitte der Website.

Alle Infos und den Kreditförderassistenten zur Vorbereitung des Kreditantrags bei Ihrem Bankinstitut finden Sie hier:

1.3 Gesamtauflistung aller Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien

Die Förderprodukte gibt es für den Kauf von bestehenden Immobilien (KfW-Wohneigentumsprogramm, KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile, Baukindergeld), für den Bau oder die Sanierung effizienter Gebäude wie Haus oder Wohnung (Bundesförderung), für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie für altersgerechte Umbauten, Barriere-Reduzierung und Einbruchschutz.
Die vollständige Übersicht mit Weiterverlinkung zu den Details finden Sie hier:

1.4 Gesamtauflistung aller Förderkredite und Zuschüsse für Neubauten

Die Förderkredite gibt es für den Kauf eines Neubaus (KfW-Wohneigentumsprogramm, KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile, Baukindergeld). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht einen Wohngebäude-Kredit und einen Wohngebäude-Zuschuss vor. Auch für die Nutzung erneuerbarer Energien gibt es einen Förderkredit (Strom und Wärme) sowie Zuschüsse (Brennstoffzelle, Ladestation).
Die vollständige Übersicht mit Weiterverlinkung zu den Details finden Sie hier:

Bei Interesse an einem der Förderkredite oder -zuschüsse können Sie weitere Infos auch direkt unter der E-Mail: info@KfW.de erfragen.